Die CE Kennzeichnung

Das CE Kennzeichen
Das CE Kennzeichen

Das CE Kennzeichen (früher CE-Zeichen) ist kein Qualitätszeichen sondern ein Verwaltungszeichen, das dem freien Warenverkehr in der EU dient und sich vorrangig an Überwachungsbehörden richtet. Ein Produkt das diese Kennzeichnung trägt, entspricht den Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien.

Verfahrensablauf

Um ein Produkt mit der CE Kennzeichnung ausstatten zu dürfen, muss zunächst eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden. Dabei bestätigt ein Hersteller für jedes Produkt vor dem offiziellen Verkauf (dem „auf den Markt bringen“), dass alle entsprechenden Richtlinien eingehalten wurden. Diese Bestätigung wird Konformitätserklärung genannt und besteht im Wesentlichen aus der eindeutigen Produktbezeichnung, der Nennung der angewendeten Normen und Richtlinien und einer rechtsverbindlichen Unterschrift des Herstellers. Am Ende wird die CE Kennzeichnung am Produkt angebracht.

Konformitätsbewertungsverfahren

Das Konformitätsbewertungsverfahren besteht aus verschiedenen Modulen, von denen nicht alle angewandt werden müssen. Diese Module sind:

  • A:           Selbstzertifizierung
  • B:           Baumusterprüfung
  • C:           Konformität mit zugelassener Bauart
  • D:           QS in der Produktion
  • E:            QS der Produkte
  • F:            Prüfung bei Produkten
  • G:           Einzelprüfungen
  • H:           Umfassende QS

Welche Module tatsächlich in welche Kombination Anwendung finden, entscheidet der Hersteller.

Quellen